Projektideen für 2013 können ab sofort eingereicht werden

Akteure aus den ländlichen Bereichen der drei Einheitsgemeinden Stendal, Tangermünde und Tangerhütte können sich ab sofort und bis zum 1. Oktober 2012 im Rahmen der fünften Auflage des Wettbewerbes in der Leader-Region um Fördermittel für 2013 bewerben.

Unterstützt werden können grundsätzlich Projekte, die zur Umsetzung des LAG-Konzeptes mit dem Titel "Haltefaktoren stärken - durch Kooperation regionale Wertschöpfungsketten initiieren" einen wichtigen Beitrag leisten. Angesprochen sind vor allem auch private Projektträger, die z. B. Gebäude und Anlagen zur Stärkung touristischer Angebote sanieren möchten. Dazu müssen potenzielle Projektträger weder Mitglied der LAG werden, noch müssen sie Beiträge für die Leader-Aktionsgruppe aufbringen. Bei Fragen zum Wettbewerb sowie zu den Fördermöglichkeiten stehen Frau Paetow und Herr Gäde vom Leader-Management für Auskünfte zur Verfügung.

Die Projektskizze können Sie hier herunter laden. Konkrete Förderbedingungen können Sie unter dem Menüpunkt Förderung nachlesen.

Jedes eingereichte Projekt wird nach Eingang durch das Leader-Management auf Vollständigkeit und inhaltliche Passfähigkeit geprüft. Im Anschluss wird es durch  den LAG-Vorstand einer Bewertung unterzogen, die auf einem, von der LAG beschlossenen, Kriterienkatalog basiert. Von Relevanz ist die erreichte Punktzahl für die Platzierung auf der sog. Prioritätenliste, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Sie stellt die Rangfolge der Projekte auf Basis der Bewertungen dar und wird jedes Jahr neu angelegt. Die Prioritätenliste ist die Bewilligungsgrundlage des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark in Stendal als zuständige Behörde. Demnach haben die Projekte, die einen der oberen Plätze belegen, angesichts des begrenzten Förderbudgets eine bessere Chance auf Förderung.

Nach dem die LAG die Förderwürdigkeit bestätigt hat, beginnt das formelle Antragsverfahren über das ALFF Altmark. Dazu ist ein formeller Förderantrag über das Leader-Management bei der Behörde einzureichen. Antragsfrist hierfür ist spätestens der 1. März 2013. Die Bewilligungsbehörde prüft nun die Förderfähigkeit, wozu bestimmte Formulare (z.B. Baugenehmigung, Stammdatenbogen, drei Angebote je Gewerk) beizubringen sind. Nach Erfüllung aller Förderbedingungen erteilt das Amt, je nach Vorhandensein entsprechender Mittel, einen Zuwendungsbescheid.

Im Falle einer Ablehnung oder Zurückstellung eines Vorhabens durch die LAG können potenzielle Projektträger beim ALFF Altmark dennoch einen Antrag auf Förderung im Rahmen des öffentlichen Verfahrens- und Rechtsweges stellen.

Freitag, 20.Juli 2012